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Martin Zollhuber, mzconsulting e.U.

Risiko und Gefährdungsbeurteilung, Beratung, Explosionsschutzdokumente §5 VEXAT
Geschäftsleitung

Martin Zollhuber

Die mzconsulting beschäftigt sich mit der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten, Risikoanalysen und auch mit behördlichen Einreichungen.

Termine nach Vereinbarung!
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Martin Zollhuber, mzconsulting e.U.

Staub-Explosionsschutz

Unser Unternehmen beschäftigt sich vorwiegend mit der Erstellung von VEXAT - bzw. Explosionsschutz - Dokumenten incl. der Beurteilung von Betrieben und Anlagen mit explosionsfähigen Atmosphären.

Die Tätigkeit umfasst die Einstufung von Landesproduktenhändler, Lagerhäuser, Pellets- Hersteller, Pelletshandel und Verladestellen, Mischfutterwerke, Tischlerei, Zimmerei, Bäckerei, Backindustrie etc.

Kurz gesagt, alle Bereiche mit Stäuben u. Mehl.
  • Einschätzung der Gefahrensituation
  • Risikoanalyse
  • Erstellung Explosionsschutzdokument gem. §5 VEXAT unter Rücksichtnahme sämtlicher Richtlinien und Normen (BetrSV, ASchG etc.)
  • Erstellen eines Maßnahmenplan
  • Angebotslegung für Sicherheitseinrichtungen
  • Begutachtung der Umsetzung der Sicherheitsauflagen und Abnahme der Anlagenbauteile sowie der Sicherheitszonen

Unser Ziel ist es, den Betriebsinhaber in der Umsetzung explosionsschutzrechtlicher Aufgaben zu unterstützen und weitestgehend zu entlasten. Die Sicherheit von Betrieben, Anlagen und menschlichen Leben steht für uns an erster Stelle.


Wir  stehen  in  enger Zusammenarbeit  mit  der AUVA,  der  WKO  und verschiedensten Behörden für  einen  reibungslosen Ablauf.

Wir sind auch gerne bereit, den zuständigen Beauftragten für Sicherheitsaufgaben, in Ihrem Betrieb zu unterstützen.
Informieren Sie sich – jetzt anfragen...!
Sie erreichen uns unter +43 664 8144808 oder office@mzconsulting.at

Explosionsschutz  VEXAT - Rechtliche Basis:
Arbeitgeber  müssen  geeignete  Vorkehrungen treffen,  um  Explosionen  zu  verhindern  und  die Folgen  einer  Explosion  zu  begrenzen.  Betroffen sind  alle  Arbeitgeber,  die  in  Arbeitsstätten explosionsgefährliche  Gase,  Dämpfe,  Nebel  oder Stäube in Mischung mit Luft herstellen, bearbeiten, verarbeiten,  lagern,  bereitstellen  oder innerbetrieblich umschlagen.

Regelungen zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten und auswärtigen Arbeitsstellen enthält die Verordnung über explosionsfähige Atmosphären ("VEXAT“).
Betreiber von Anlagen, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, müssen ein Explosionsschutzdokument vorlegen können. Hinweis: Gilt für bestehende Anlagen sowie auch für Neuanlagen verpflichtend.

Die  VEXAT-Verordnung  ist  im  Bundesgesetzblatt  (BGBl.  II  Nr.  309/2004) veröffentlicht. Geregelt sind darin insbesondere:
  • die Verpflichtung zur Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation der Explosionsgefahren
  • Information, Unterweisung und Arbeitsfreigabe
  • Prüfungen, Messungen, Gefahrenanalyse sowie Störfallvorsorge
  • Primäre, sekundäre und tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen
  • Anforderungen an elektrische Anlagen und Gegenstände in explosionsgefährdeten Bereichen.

Anforderungen an das Explosionsschutzdokument:
Ermittlung  der  Wahrscheinlichkeit  und  Dauer  des  Auftretens  explosionsfähiger Atmosphären bei den unterschiedlichen Betriebszuständen der Anlage.
Nachweis der Wirksamkeit der Explosionsschutzmaßnahmen Örtliche Festlegung und Einstufung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen (Zonenplan)

Klassifikation  der  Geräte  und  Schutzsysteme,  Prüfungen  und  Messungen  in  den explosionsgefährdeten Bereichen.
Warn-  und  Alarmbedingungen  sowie  Angaben  über  Koordinationsmaßnahmen  für betriebsfremdes Personal.

Was wir für Sie tun können - Leistungsumfang der mzconsulting e.U.:
  • Ermittlung des Risikos des Entstehens explosionsfähiger Atmosphären
  • Überprüfung der Schutzmaßnahmen
  • Erstellung des Ex-Zonen Plans
  • Erstellen Mitarbeiterunterweisung
  • Unterstützung oder Durchführung der Mitarbeiterunterweisung
  • Erstellen Heißarbeitenfreigabeschein
  • Überprüfung  der  Maßnahmen  zur  Zündquellenvermeidung  und  zur Verringerung der Auswirkung von Explosionen mittels Gefahrenanalyse
  • Erstellen oder Unterstützung bei Erstellen des Explosionsschutzdokuments
  • Sichtung der erforderlichen Anlagendokumentation
  • Beratung im Bereich Explosionsschutz und praktische Umsetzung
  • Unterstützung bei Behördengesprächen
  • Unterstützung bei Einreichung bzw. Änderungen der Betriebsanlage
Erreichbar:
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Risiko und Gefährdungsbeurteilung, Beratung, Explosionsschutzdokumente
3143 Pyhra/Bez. St. Pölten, Reichgrüben 7
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