Martin Zollhuber, mzconsulting e.U.
Risiko und Gefährdungsbeurteilung, Beratung, Explosionsschutzdokumente §5 VEXAT
Geschäftsleitung
Martin Zollhuber
Die mzconsulting beschäftigt sich mit der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten, Risikoanalysen und auch mit behördlichen Einreichungen.
Staub-Explosionsschutz
Unser Unternehmen beschäftigt sich vorwiegend mit der Erstellung von VEXAT - bzw. Explosionsschutz - Dokumenten incl. der Beurteilung von Betrieben und Anlagen mit explosionsfähigen Atmosphären.
Die Tätigkeit umfasst die Einstufung von Landesproduktenhändler, Lagerhäuser, Pellets- Hersteller, Pelletshandel und Verladestellen, Mischfutterwerke, Tischlerei, Zimmerei, Bäckerei, Backindustrie etc.
Kurz gesagt, alle Bereiche mit Stäuben u. Mehl.
- Einschätzung der Gefahrensituation
- Risikoanalyse
- Erstellung Explosionsschutzdokument gem. §5 VEXAT unter Rücksichtnahme sämtlicher Richtlinien und Normen (BetrSV, ASchG etc.)
- Erstellen eines Maßnahmenplan
- Angebotslegung für Sicherheitseinrichtungen
- Begutachtung der Umsetzung der Sicherheitsauflagen und Abnahme der Anlagenbauteile sowie der Sicherheitszonen
Unser Ziel ist es, den Betriebsinhaber in der Umsetzung explosionsschutzrechtlicher Aufgaben zu unterstützen und weitestgehend zu entlasten. Die Sicherheit von Betrieben, Anlagen und menschlichen Leben steht für uns an erster Stelle.
Wir stehen in enger Zusammenarbeit mit der AUVA, der WKO und verschiedensten Behörden für einen reibungslosen Ablauf.
Wir sind auch gerne bereit, den zuständigen Beauftragten für Sicherheitsaufgaben, in Ihrem Betrieb zu unterstützen.
Informieren Sie sich – jetzt anfragen...!
Sie erreichen uns unter +43 664 8144808 oder office@mzconsulting.at
Explosionsschutz VEXAT - Rechtliche Basis:
Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um Explosionen zu verhindern und die Folgen einer Explosion zu begrenzen. Betroffen sind alle Arbeitgeber, die in Arbeitsstätten explosionsgefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in Mischung mit Luft herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, bereitstellen oder innerbetrieblich umschlagen.
Regelungen zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten und auswärtigen Arbeitsstellen enthält die Verordnung über explosionsfähige Atmosphären ("VEXAT“).
Betreiber von Anlagen, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, müssen ein Explosionsschutzdokument vorlegen können. Hinweis: Gilt für bestehende Anlagen sowie auch für Neuanlagen verpflichtend.
Die VEXAT-Verordnung ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 309/2004) veröffentlicht. Geregelt sind darin insbesondere:
- die Verpflichtung zur Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation der Explosionsgefahren
- Information, Unterweisung und Arbeitsfreigabe
- Prüfungen, Messungen, Gefahrenanalyse sowie Störfallvorsorge
- Primäre, sekundäre und tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen
- Anforderungen an elektrische Anlagen und Gegenstände in explosionsgefährdeten Bereichen.
Anforderungen an das Explosionsschutzdokument:
Ermittlung der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären bei den unterschiedlichen Betriebszuständen der Anlage.
Nachweis der Wirksamkeit der Explosionsschutzmaßnahmen Örtliche Festlegung und Einstufung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen (Zonenplan)
Klassifikation der Geräte und Schutzsysteme, Prüfungen und Messungen in den explosionsgefährdeten Bereichen.
Warn- und Alarmbedingungen sowie Angaben über Koordinationsmaßnahmen für betriebsfremdes Personal.
Was wir für Sie tun können - Leistungsumfang der mzconsulting e.U.:
- Ermittlung des Risikos des Entstehens explosionsfähiger Atmosphären
- Überprüfung der Schutzmaßnahmen
- Erstellung des Ex-Zonen Plans
- Erstellen Mitarbeiterunterweisung
- Unterstützung oder Durchführung der Mitarbeiterunterweisung
- Erstellen Heißarbeitenfreigabeschein
- Überprüfung der Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung und zur Verringerung der Auswirkung von Explosionen mittels Gefahrenanalyse
- Erstellen oder Unterstützung bei Erstellen des Explosionsschutzdokuments
- Sichtung der erforderlichen Anlagendokumentation
- Beratung im Bereich Explosionsschutz und praktische Umsetzung
- Unterstützung bei Behördengesprächen
- Unterstützung bei Einreichung bzw. Änderungen der Betriebsanlage